Monograph (Authorship)

Chances and Risks of a Modified General Framework for the Service Enterprises from the EU Service Directive

Gernot Nerb, Heinz Schmalholz, Matthias Dischinger, Wolfgang Eggert, Thomas Fester, Reinhard Hild, Thomas Kiessl, Josef Lachner, Carsten Pohl, Michael Reinhard, Björn Frank, Heike Belitz, Martin Gornig, Hagen Krämer
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 2006

ifo Forschungsberichte / 29

Das ifo Institut hat im letzten Jahr zusammen mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, BMWA (heutiges Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWT) eine Studie zu den möglichen Auswirkungen der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die Wirtschaft Deutschlands erstellt. Dem Gutachten lag die ursprüngliche Fassung des Richtlinienentwurfs vor. Tatsächlich hat das Europäische Parlament am 16.2.2006 jedoch fundamentale Änderungen an dem Entwurf vorgenommen, die auch Eingang in einen revidierten Kommissionsvorschlag gefunden haben. So ist an die Stelle des Herkunftslandprinzips, das ein zentraler Wirkungsparameter des ursprünglichen Richtlinienentwurfs darstellte, nun ein Diskriminierungs- und Behinderungsverbot nach dem Modell der EuGH-Rechtssprechung getreten. Trotz dieser einschneidenden Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf sind die Ergebnisse der vorliegenden ifo/DIW-Studie auch heute noch relevant, vor allem da sich die branchenmäßigen Auswirkungen in dieser Studie mehr an einer generellen Handelsliberalisierung orientierten und weniger die Details einer bestimmten Form der Marktöffnung berücksichtigten. Und eine Handelsliberalisierung – wenn auch weniger deutlich stark als ursprünglich vorgeschlagen – wird auch die modifizierte Richtlinie, so wie sie sich heute abzeichnet, bewirken. - Die in der ifo /DIW Studie getroffenen Aussagen über mögliche wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie werden daher aller Voraussicht nach zumindest tendenziell ihre Gültigkeit behalten, auch wenn durch den nun vorgeschlagenen Ansatz der sog. „Freizügigkeit für Dienstleistungen“ anstelle des Herkunftslandsprinzips die handelsschaffenden Wirkungen geringer ausfallen werden. Ohne das Herkunftslandprinzip werden sich die Wirkungen der Dienstleistungsrichtlinie im Wesentlichen auf die Niederlassungsfreiheit konzentrieren.

JEL Classification: F130,F140,F150,L800