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Unternehmenssteuerreform: Die Unvollendete

Willi Leibfritz
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 1990

in: ifo Schnelldienst, 1990, 43, Nr. 01/02, 20-27

Die Bundesrepublik Deutschland liegt bei der effektiven Durchschnittsbelastung der Unternehmensgewinne im Spitzenfeld. Mit der Steuerreform 1990 sinkt der Körperschaftssteuersatz auf einbehaltene Gewinne von 56% auf 50% ab. Im internationalen Vergleich bleibt die Steuerbelastung jedoch noch hoch. Für das Modellunternehmen (=typische Kapitalgesellschaft in der Werkzeugmaschinenindustrie) sinkt die durchschnittliche Gewinnsteuerbelastung von 53,2% auf 38,6%. Die Steuerausfälle belaufen sich bei diesem Reformpaket auf ca. 42 Mrd. DM (Bezugsjahr 1992). Besonders ins Gewicht fallen dabei die Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer mit rund 19,5 Mrd. DM. Von den gesamten Steuermindereinnahmen würden auf den Bund und die Länder je 9,5 Mrd. DM und auf die Gemeinden 23 Mrd. DM entfallen, wobei letztere zum größten Teil (20 Mrd. DM) durch den Ersatz der Gewerbesteuer durch den kommunalen Gewinnzuschlag entstehen. Da könnte z.B. der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von bisher 15% auf 23% erhöht werden. - Die Unternehmen sollten steuerlich entlastet werden, ohne daß die öffentlichen und insbesondere die kommunalen Haushalte zu stark belastet werden (=20 bis 25 Mrd. DM).