Aufsatz in Zeitschrift

Transparenz bei der Managervergütung - ist die Akzeptanz des Corporate Governance Kodex in Gefahr?

Brigitte Zypries, Max Kley, Michael Adams, Marcus Lutter
ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 2004

in: ifo Schnelldienst, 2004, 57, Nr. 19, 03-09

Mit der Weigerung, die Vergütung ihres Vorstandes einzeln offen zu legen, verstoßen vieler DAX-Unternehmen gegen eine Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, plädiert zwar für die Offenlegung der Vorstandsgehälter: "Damit Aktionäre ihr Kontrollrecht im Rahmen von Hauptversammlungen wirksam ausüben können, ist Transparenz für Anleger unverzichtbar. Dieses Kontrollrecht der Aktionäre umfasst auch die Höhe der Vorstandsbezüge. Sie müssen als "Eigentümer" einer börsennotierten Aktiengesellschaft darüber entscheiden können, ob sie das Gehalt ihrer Spitzenmanager für angemessen halten. Deshalb müssen Vorstandsgehälter individuell offen gelegt werden." Aber trotz der Weigerung vieler Unternehmen, dieser Empfehlung nachzukommen, ist für sie der Deutsche Corporate Governance Kodex als Ganzes eine "Erfolgsgeschichte". Sie geht davon aus, dass gesetzgeberisches Handeln nicht notwendig wird. Denn: "Die Kritiker der Offenlegung werden sich Entwicklungen auf EU-Ebene nicht verschließen können, die ein Zeichen dafür sind, dass international kein Weg an mehr Transparenz bei den Vorstandsbezügen vorbeiführt." Max Dietrich Kley, Präsident des Deutschen Aktieninstituts, möchte am Prinzip "Comply or Expain" festhalten, das den Unternehmen die Wahl lässt, sich für den Codex zu entscheiden oder ihn ganz oder teilweise abzulehnen. Seiner Meinung nach sollte sich an der Börse entscheiden, "ob und in welchem Grade Abweichungen oder die Ablehnung in Euro und Cent von den Marktteilnehmern gewertet" werden. Für Prof. Dr. Michael Adams, Universität Hamburg, ist vor allen Dingen die Vollständigkeit der Angabe des Wertes aus allen Vergütungsquellen für die Kontrolle der Integrität der Unternehmensleitung entscheidend. Dann könne, seiner Ansicht nach, auf die Individualisierung der Angaben verzichtet werden. Prof. Dr. Dres h.c. Marcus Lutter, Universität Bonn, unterstreicht, dass sich der Deutsche Corporate Governance Kodex bereits bewährt habe. Nach nur zwei Jahren seines Bestandes sei er akzeptiert, von insgesamt 63 Empfehlungen seien im Grunde nur ganze fünf Empfehlungen ernsthaft umstritten. Dies beweise seine Ausgewogenheit und sein Augenmaß. Auch die Empfehlung zur individuellen Offenlegung der Vorstandsgehälter solle umgesetzt werden.

Schlagwörter: Corporate Governance, Führungskräfte, Unternehmen, Gehalt, Deutschland
JEL Klassifikation: G300

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ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, 2004