Pressemitteilung -

ifo Institut für Erbschaftssteuerreform: Steuersätze senken, Ausnahmen streichen

Das ifo Institut regt eine Reform der Erbschaftssteuer an. Der Steuersatz soll auf 5 bis 10% sinken und einheitlich für alle Vermögensarten gelten. Bestehende Vergünstigungen und Ausnahmen sollten abgeschafft werden. „Die Ausnahmen in der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen sind an Bedingungen geknüpft, wie etwa den Verzicht auf den Verkauf des Unternehmens für fünf Jahre. Das kann notwendige Anpassungen verhindern. Gleichzeitig sorgen die Ausnahmen für eine teils sehr unfaire Steuerlastverteilung. Deshalb sollten Sonderregelungen hier abgeschafft werden. Ein allgemeiner und niedriger Steuersatz würde dafür sorgen, dass Unternehmenserben die Steuerlast tragen können“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest.

Freibeträge der Erbschaftssteuer sollten laut Vorschlag vom ifo Institut dynamisch angepasst werden, unter Berücksichtigung der Immobilien- und Vermögenspreisinflation. „Die aktuellen Freibeträge wurden seit 2008 nicht angepasst, was angesichts der gestiegenen Immobilienpreise und der Vermögensinflation zu starken Verzerrungen führt“, sagt ifo-Forscher Florian Neumeier. Die genaue Festlegung der Freibeträge und des Steuersatzes kann politisch so ausgestaltet werden, dass die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer im Gesamtvolumen unverändert bleiben.

Publikation

Aufsatz in Zeitschrift
Maximilian Joseph Blömer, Clemens Fuest, Florian Neumeier, Andreas Peichl, Pascal Zamorski
ifo Institut, München, 2025
ifo Schnelldienst, 2025, 78, Nr. 01, 03-11
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